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Unternehmen


Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.



Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahl­reiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handels­bilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.


Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handel­sregister eingetragen ist und im Geschäfts­verkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unter­nehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unter­scheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidung­skräftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmens­gegenstand entnommen ist sein (z. B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unter­nehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.





Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maß­nahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammen­schlüsse und Verschmel­zungen auch bei mittel­ständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unter­nehmens­anteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.




Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäfts­verkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unter­nehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden.

Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.


Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handels­register bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handels­register. Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Register­gericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen.


Unternehmensnachfolge

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nach­folgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeits­plätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des aus­scheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmens­nachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sach­verständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesellschafts­vertraglichen Regelungen notwendig. Sie bei den Möglich­keiten einer ausgewogenen testa­mentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.