Herzlich Willkommen auf der Homepage des Notars Dr. Raphael Ehrlich in Lichtenstein/Sachsen
 

Beispielberechnungen

Guter Rat muss nicht teuer sein


Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile:  So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erb­schein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beur­kundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur profes­sion­ellen Rat hinsichtlich Erbein­setzung, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sicher­gestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht ver­schwindet und im Todesfall aufgefunden wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.


Auf den Seiten der Bundesnotarkammer finden Sie konkrete Berechnungs­beispiele zu Notar­kosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Berechnungs­beispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammen­gestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungs­beispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.